Schluss mit unerwünschtem Werbefax
Unverlangt, unerwünscht und somit rechtswidrig werden Tag für Tag Millionen von Werbefaxe verschickt. Hierdurch entstehen Kosten in Millionenhöhe (Toner, Papier, etc.).
Darüber hinaus werden Nerven von Privatpersonen ruiniert und betriebliche Abläufe behindert. Mit allerlei Tricks und Mogeleien wird dann versucht versucht der Aktionen einen legalen Anstrich zu verpassen. Z.B. wird darauf hingewiesen: "Wenn Sie keine weiteren Informationen per Fax wünschen, bitte hier ankreuzen und an uns Faxen" oder "Faxgenehmigung erteilt durch Herrn Mustermann am 7.3.2004", oder ganz dreist "wie telefonisch mit Ihnen besprochen".
Darüber hinaus ist nun nach § 1 UWG ebenfalls eine unzulässige Telefaxwerbung, wenn die erste Kontaktaufnahme mit einem Kunden per Telefax zwecks Abklärung seines Interesses an Faxangeboten erfolgt.
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